CESOP

Zentrales elektronisches Zahlungsinformationssystem (CESOP)

Ab dem 1. Januar 2024 sind Zahlungsdienstleister dazu verpflichtet, bestimmte grenzüberschreitende Zahlungen aufzuzeichnen und quartalsweise der nationalen Steuerbehörde zu übermitteln.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt befinden sich Zahlungsdienstleister entweder in der Findungsphase oder sind noch nicht darauf vorbereitet, die neuen regulatorischen Verpflichtungen durch interne Projekte anzugehen.

Darüber hinaus bestehen weiterhin Fragen hinsichtlich der expliziten Umsetzung sowie zu Themen rund um Datenschutz/-verarbeitung. Auch die technischen Anforderungen werden als lebendes Dokument aktualisiert.

Eine Übersetzung der FAQ soll zum jetzigen Stand mit Ende 2023 erfolgen.

Daher haben wir wichtige und grundlegende Punkte unter Management-Summary hier für Sie zusammengefasst.

Leonidas Beratung - CRR 2 Projekte
Wir unterstützen Sie dabei die regulatorischen Anforderungen der EU für die CESOP-Meldung.

Neben den fachlichen Herausforderungen und Fragestellungen, mit denen beispielsweise Kreditinstitute konfrontiert werden, stellt sich letztendlich auch die Frage, wie den technischen Anforderungen entsprochen werden kann.

Die Übermittlung der erforderlichen Meldedateien muss mithilfe von XSD-Dateien und spezifischen XML-Schemata erfolgen.

Spätestens bis zum 30.04.2024 müssen alle relevanten Zahlungsdienstleister die erforderlichen Daten für die sogenannte „CESOP-Meldung“ per Q1 bereitstellen. Folgende Meldezeiträume für Zahlungsdienstleister sind vierteljährlich einzuhalten:

  1. Quartal (Januar bis März): 30. April
  2. Quartal (April bis Juni): 31. Juli
  3. Quartal (Juli bis September): 31. Oktober
  4. Quartal (Oktober bis Dezember): 31. Januar
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Die derzeitig aktuelle und publizierte Richtlinie beinhaltet zudem Regeln für die Übermittlung sowie der Wiedervorlage. Zusammengefasst:

Validierung der Zahlungsinformationen auf nationaler Ebene (z.B.: in DE die BZSt):
Zahlungsdienstleister müssen die Zahlungsmitteilungen vor (Ex-Ante) ihrer Übermittlung gemäß den Vorschriften validieren.
Die nationale Steuerverwaltung überprüft die Zahlungsmitteilung und informiert den Zahlungsdienstleister über das Ergebnis.
Bei positiver Validierung werden die Zahlungsinformationen an das CESOP weitergeleitet.

Validierung der Zahlungsinformationen auf CESOP-Ebene:
Das CESOP gleicht die Zahlungsdatenmitteilungen mit den Vorschriften ab.
Das Ergebnis der Validierung wird an die nationale Steuerverwaltung und den Zahlungsdienstleister weitergeleitet.

Wiedervorlage (Zwingende Korrektur von Fehlern):
Bei negativer Validierung (Ex-Post) muss der Zahlungsdienstleister korrigierte Daten erneut übermitteln.
Der Zeitrahmen für die Wiedervorlage wird vom Mitgliedstaat festgelegt.
Empfehlung: <= 30 Kalendertage ab dem Datum der Übermittlung der Validierungsmitteilung an den Zahlungsdienstleister
Sanktionen können verhängt werden, wenn Zahlungsdienstleister Fristen nicht einhalten.

Freiwillige Korrektur von Fehlern:
Zahlungsdienstleister können fehlerhafte Daten freiwillig korrigieren.
Korrekturen sollten vor Ablauf des Meldezeitraums erfolgen, um Sanktionen zu vermeiden.
Korrekturen sind nach Ablauf der Speicherfrist im CESOP nicht mehr möglich.

Die Population an Validierungsregeln beinhaltet zum jetzigen Stand (XSD User Guide V4.6) 36 „Business Rules“ sowie 9 „Technical Rules“.
Aufgrund des ohnehin knappen Zeitrahmens für die fachliche Konzeption, Umsetzung und produktive Implementierung kann es im Projektverlauf ggf. technisch zu Engpässen kommen.

Brauchen Sie Hilfe und/oder eine Lösung bzgl. der Validierungen und künftigen Rückmeldungen, so steht Ihnen die Leonidas Beratung gerne mit Expertise in der Tool-Entwicklung zur Seite. 

Leonidas Beratung

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