Projekt WIFSta

Einführung WIFSta

Datenerhebung über Wohnimmobilienfinanzierungen

Mit dem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) vom 20.12.2019 zur Verordnung zur Durchführung von Datenerhebungen durch die Deutsche Bundesbank zur Erfüllung der Aufgaben nach dem Finanzstabilitätsgesetz auch Datenerhebung über Wohnimmobilienfinanzierungen (WIFSta) genannt, will das BMF eine Kontrolle über die Risikolage zu den neu vergeben Finanzierungen von Wohnimmobilien schaffen.

Finanzstabilitätsdatenerhebungsverordnung - FinStabDEV

Customizing
FinStabDEV - Meldepflichtig sind nach § 1 alle Kreditinstitute, Versicherungsgesellschaften und Kapitalverwaltungsgesellschaften

Mit dieser Verordnung soll eine regelmäßige, homogene und granulare Datenerhebung von der Bundesbank ermöglicht werden.

Im Zuge der COVID-19 Pandemie konnte erst zum 02.02.2021 der Referentenentwurf finalisiert werden. Mit der finalen Verordnung wurde die Umsetzungsfrist von 12 Monate auf 18 Monate verlängert. Im Zuge der Konkretisierung der Bundesbank wurde der 31.12.2022 als Meldestichtag vorgegeben.

Somit wäre die erste Meldung bis spätestens 31.03.2023 bei der Bundesbank einzureichen.

 

Wer ist betroffen

Meldepflichtig sind nach der Finanzstabilitätsdatenerhebungsverordnung § 1 alle Kreditinstitute, Versicherungsgesellschaften und Kapitalverwaltungsgesellschaften. Eine Befreiung oder Erleichterung des Meldeumfangs ist unter Berücksichtigung der Anzahl des meldepflichtigen Darlehns möglich.

Datenanforderung

Die betroffenen Daten werden nur für neu vergebene Finanzierungen von Wohnimmobilien von natürlichen Personen erhoben. Dabei werden Daten zur Finanzierung, zu den Immobilien sowie des Darlehnsnehmers angefordert. Die Informationen werden über 19 Datenattribute in mehreren Meldeschemata aufgerufen. Unteranderem werden folgende Datenattribute angefordert:

  • Darlehensvolumen-Einkommens-Relation der Darlehensnehmer
  • Darlehensbedienungsquote der Darlehensnehmer
  • Angaben zu kumulierten Rückflüssen seit Ausfall
  • Schuldendienstfähigkeit der Darlehensnehmer
  • Darlehensvolumen-Immobilienwert-Relation

Herausforderungen

Auch mit der Verlängerung über 6 Monate bleibt die Umsetzungsfrist sehr kurz und stellt somit für  viele Finanzinstitute eine große Herausforderung, in der Einhaltung der Frist, dar.

Viele angeforderte Attribute wie „Gesamtverschuldung-Einkommens-Relation“ müssen neu erfasst und im Datawarehouse implementiert werden.  Dies bedeutet einen erheblichen Aufwand bei den Anpassungen und Erweiterungen der Datenmodellen und der Prozesse für die Datenversorgung.

Wir unterstützen Sie

Wir unterstützen Sie mit unserer langjährigen Expertise bei der Implementierung des neuen Datenmodell für WIFSta und begleiten Sie fachlich und technisch bei den Prozessen von der Gewinnung von neuen Informationen bis hin zur vollständigen Meldung von WIFSta.

Unsere Experten arbeiten langjährig im Bankenumfeld und an ETL-Prozessen für ihre optimale Vorbereitung.

Leonidas Beratung

Start typing and press Enter to search